Der Abbau von Punkten

Punkte „in Flensburg“ verfallen nach einem festgelegten Zeitraum von alleine. Dies dauert entweder 2 ½, 5 oder 10 Jahre. Unter bestimmten Umständen haben Sie die Möglichkeit, durch den Besuch eines Punkteabbauseminars einen Punkt aktiv abzubauen. Falls Sie den Überblick über Ihr Punktekonto verloren haben, können Sie sich kostenfrei Auskunft über den Stand Ihrer Punkte geben lassen.

Im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes („Flensburg“) werden Ihre Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr gesammelt. Jeder Punkt baut sich nach einer gewissen Zeit von alleine ab, frühestens nach 2 ½ Jahren. Zusätzlich haben Sie einmal in 5 Jahren die Möglichkeit, durch den Besuch eines Fahreignungsseminares einen Punkt aktiv abzubauen. Sie erfahren im weiteren Text was Sie dabei beachten müssen.

Wann verfallen Punkte von alleine?
Jeder gesammelte Punkt erhält eine eigene Frist, nach deren Ablauf der Punkt aus dem Fahreignungsregister gelöscht wird. Diese Frist beginnt nachdem der Tatbestand rechtskräftig wird. Im neuen Punktesystem können Sie nur noch einen, zwei oder drei Punkte sammeln. Ein einzelner Punkt (beispielsweise durch das Telefonieren am Steuer) baut sich nach 2 ½ Jahren wieder ab. Zwei Punkte verfallen nach 5 Jahren, drei Punkte schließlich erst nach 10 Jahren. Hinzukommende Punkte bremsen die automatische Tilgung nach der neuen Regelung nicht mehr.

Wie funktioniert der aktive Abbau eines Punktes?
Solange Sie nicht mehr als 5 Punkte aufgebaut haben, haben Sie die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen. Alle 5 Jahre haben Sie einmal dazu die Möglichkeit. Dafür ist es nötig, dass Sie ein Fahreignungsseminar besuchen. Das Seminar umfasst verkehrspsychologische und –pädagogische Maßnahmen. Anbieter dieser Seminare sind in der Regel Fahrschulen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 300€ bis 400€. Weitere Informationen zu den Anbietern dieser Fahreignungsseminare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Verkehrsamt.

Einen Einblick in Ihren aktuellen Punktestand können Sie kostenfrei über den Postweg oder online beim Kraftfahrbundesamt beantragen. Wir helfen Ihnen gerne in unserer Rubrik Verkehrszentralregister weiter.