Kann die Anordnung einer MPU verjähren?

Ist es möglich, den Führerschein auch ohne eine MPU wiederzubekommen, wenn man einfach lange genug wartet? Kann eine Anordnung zur MPU verjähren? Tatsächlich gibt es so etwas wie eine Tilgung.

Eine MPU verjährt nicht im eigentlichen Sinne. Sie bleibt weiterhin Bedingung, um den Führerschein bei Eignungszweifeln wiederzuerlangen. Eine Aufforderung zur MPU erlischt also nicht so einfach. Allerdings werden Straftaten und Einträge in Ihrer Verkehrsakte nach 15 Jahren gelöscht. 5 Jahre nach einer Straftat beginnt die 10-jährige Tilgungsfrist der entsprechenden Straftat oder des jeweiligen Deliktes, welches ursprünglich eine MPU gefordert hätte. Sie dürfen sich in diesen 15 Jahren natürlich keine weitere Straftat „leisten“. Somit würde nach 15 Jahren der entsprechende Eintrag aus Ihrer Akte gelöscht werden. Ohne einen entsprechenden Eintrag in Ihrer Verkehrsakte können auch keine Eignungszweifel begründet werden. Eine MPU kann somit nicht als Bedingung für den Führerschein geltend gemacht werden.

Beachten Sie aber, dass es nach 15 Jahren ohne Führerschein wahrscheinlich ist, dass die Führerscheinstelle eine erneute theoretische und/oder praktische Fahrprüfung von Ihnen verlangen wird. Auch hier sind entsprechende Kosten vorprogrammiert. Vielen Autofahrern ist eine 15-jährige Wartezeit ohnehin deutlich zu lang, sie möchten ihren Führerschein früher wiederbekommen. Dafür führt in Deutschland kein Weg an einer MPU vorbei, sofern der Führerschein beispielsweise wegen Alkohol oder Drogen entzogen wurde.