Das Medizinisch Psychologische Gutachten (MPU-Gutachten)

Wurden Ihnen Ihr Führerschein entzogen und muss dieser neu beantragt werden? Oder droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis?
In einigen Fällen (siehe unsere Rubrik Medizinisch Psychologische Untersuchung) kann es sein, dass die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Eignung hat. Solche Zweifel kann die Behörde nur mit Hilfe eines Medizinisch Psychologischen Gutachtens endgültig klären. Dieses wird von amtlich anerkannten MPU-Stellen angefertigt. Die Verkehrsbehörde benachrichtigt auf Ihren Auftrag hin eine von Ihnen ausgewählte MPU-Stelle (für Hamburg: siehe unsere Rubrik MPU Stellen) mit dem Anfertigen des Gutachtens über Ihre Fahreignung. Nach der Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) wird dieses Gutachten erstellt. Ihr Gutachten erhalten Sie in den meisten Fällen 10 Werktage nach Ihrer MPU über den Postweg. Das Gutachten hilft der Führerscheinstelle, eine Entscheidung bezüglich Ihrer Fahreignung zu treffen. Fällt Ihr Gutachten positiv aus, so ist in der Regel der Weg zu Ihrem Führerschein frei. Sie sollten das Gutachten dann umgehend bei Ihrer Führerscheinstelle vorlegen. Sollte Ihr Gutachten negativ ausfallen, sollte dieses nicht an die Führerscheinstelle zugestellt werden. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück und beginnen Sie die Defizite, die im negativen Gutachten genannt werden, zu bearbeiten. Nachdem Sie beispielsweise eine verkehrspsychologische Vorbereitung absolviert haben, können Sie jederzeit wieder einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. In manchen Fällen lohnt sich auch die juristische Prüfung eines negativen Gutachtens. Jede MPU-Stelle besitzt außerdem eine eigene Beschwerdestelle.