Die MPU wegen Drogen
Drogenkonsum und Autofahren – das passt nicht zusammen. Wer unter dem Einfluss illegaler Substanzen am Straßenverkehr teilnimmt oder beim Besitz sogenannter harter Drogen auffällig wird, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich berauscht gefahren sind – schon der Nachweis von Drogen wie Kokain, Amphetamin, Heroin oder Ecstasy genügt häufig, um Zweifel an der Fahreignung auszulösen. In vielen Fällen ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dann Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Eine MPU wegen Drogen folgt anderen Regeln als bei Alkohol oder Cannabis. Denn anders als bei gelegentlichem Cannabiskonsum, bei dem ein sogenanntes Trennvermögen zwischen Konsum und Verkehr nachgewiesen werden kann, ist bei anderen Drogenarten grundsätzlich von einem Verlust der Fahreignung auszugehen – auch ohne Verkehrsverstoß. Entscheidend ist die Frage: Liegt heute ein stabiler Drogenverzicht vor und können Rückfälle dauerhaft ausgeschlossen werden?
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU anordnen, wenn:
- Harte Drogen nachgewiesen wurden – auch ohne Bezug zum Straßenverkehr
- Eine Fahrt unter Drogeneinfluss stattfand
- Mischkonsum mit Alkohol, Medikamenten oder mehreren Drogen vorliegt
- Es Hinweise auf wiederholten oder polyvalenten Konsum gibt
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorliegen
- Bei Cannabiskonsum kein ausreichendes Trennverhalten erkennbar ist
Wie streng die Begutachtung ausfällt, hängt von Ihrer Vorgeschichte ab. Wer mehrfach konsumiert oder risikoreich konsumiert hat, muss mit höheren Anforderungen rechnen als jemand, der nach einem einmaligen Vorfall glaubhaft und dauerhaft mit dem Drogenkonsum abgeschlossen hat. Die Begutachtungsstellen unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Risikostufen – von substanzbezogener Gefährdung über eine fortgeschrittene Drogenproblematik bis hin zur diagnostizierten Abhängigkeit.
Je nach Fall reicht ein Abstinenznachweis über 6 oder 12 Monate – bei harten Drogen ist jedoch meist ein lückenlos belegter Drogenverzicht über mindestens 15 Monate notwendig. Diese Nachweise müssen forensisch verwertbar sein, also z. B. über ein Abstinenzkontrollprogramm nach CTU-Kriterien mittels Urin- oder Haaranalysen erfolgen. Gerade bei schwer kontrollierbaren Substanzen wie Amphetamin oder Kokain erwarten die Behörden eine intensive Auseinandersetzung mit dem früheren Konsum und eine stabile Lebensveränderung.
Im psychologischen Gespräch geht es darum, wie gut Sie sich mit Ihrem Verhalten auseinandergesetzt haben. Der Gutachter prüft, ob Sie Einsicht zeigen, Verantwortung übernehmen und glaubhaft darstellen können, wie Sie künftig mit belastenden Situationen oder Rückfallrisiken umgehen. Auch Ihre Lebensumstände, Ihr soziales Umfeld und Ihre Haltung zum Thema Drogenkonsum spielen eine Rolle. Besonders wichtig: Die Veränderung muss nachvollziehbar, dauerhaft und authentisch sein – nicht nur ein Verhalten „für die MPU“.
MPU-Kompetenz begleitet Sie Schritt für Schritt. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation realistisch einzuschätzen, ein passendes Abstinenzprogramm zu wählen und sich gezielt auf die Begutachtung vorzubereiten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, mit der Sie Ihre Fahreignung überzeugend nachweisen und wieder mobil werden können.
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Fakten
- §13 FeV: Einmaliger
Konsum harter Drogen (z. B. Kokain, Amphetamin, Heroin, LSD, Ecstasy) führt fast immer zur MPU – unabhängig von einer Fahrt. - Bei fortgeschrittener Drogenproblematik: mindestens 15 Monate belegte Drogenfreiheit
- Wer eine suchttherapeutische Aufarbeitung (NICHT: Qualifizierter Entzug) durchläuft, kann teils reduzierte Nachweiszeiträume nutzen – etwa 6 Monate belegte Abstinenz nach abgeschlossener Maßnahme
- Polytoxikologische Untersuchungen beim Abstinenzprogramm sind Standard – insbesondere bei Verdacht auf Mehrfachkonsum (Polytoxikomanie)

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